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KI im Unternehmen: Kaum Verbote, häufig gezielte Bereitstellung
Immer mehr Unternehmen in Deutschland stellen KI-Anwendungen für ihre Mitarbeiter:innen bereit, während nur ein kleiner Teil deren Nutzung explizit verbietet.
Eine aktuelle repräsentative Befragung des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung unter rund 1.500 Unternehmen zeigt, dass nur ein geringer Anteil der Betriebe in der deutschen Informationswirtschaft und im Verarbeitenden Gewerbe den Einsatz generativer KI-Anwendungen verbietet. In der Informationswirtschaft liegt dieser Anteil bei vier Prozent, im Verarbeitenden Gewerbe bei acht Prozent. In der Informationswirtschaft stellen fast 60 Prozent der Unternehmen KI-Anwendungen gezielt für ihre Belegschaft bereit und unterstützen so die Nutzung der neuen Technologie.
Die gezielte Förderung des KI-Einsatzes hängt auch von der Unternehmensgröße ab. Besonders Unternehmen ab 100 Beschäftigten stellen KI-Tools bereit: 87 Prozent in der Informationswirtschaft und 65 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe.
Der Einsatz von KI kann neue Risiken mit sich bringen, etwa durch falsche oder unvollständige Informationen, die zu Fehlentscheidungen führen. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre bestehenden Versicherungspolicen solche Risiken abdecken oder ob Anpassungen notwendig sind. Auch die Gefahr von Cyberkriminalität nimmt zu. Wir beraten Sie gerne zu entsprechenden Versicherungslösungen.
