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07.02.2026

Bürokratieabbau scheitert an Informationslücken

Trotz gesetzlicher Erleichterungen halten viele Menschen in Deutschland an überholten Schriftformerfordernissen fest. 

Der Abbau von Bürokratie durch digitale Erleichterungen scheitert in Deutschland oft am mangelnden Wissen der Bevölkerung. Das ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Studie des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb. Demnach wissen rund 50 Prozent der Erwachsenen nicht, dass Einverständniserklärungen zur Datenverarbeitung nicht mehr handschriftlich unterschrieben werden müssen. Rund 30 Prozent sind sich nicht bewusst, dass sie Zeitungsabos und Mobilfunkverträge per E-Mail kündigen dürfen – obwohl diese Regelungen bereits seit Jahren gelten.

Die Studie untersuchte zwei Alltagsszenarien, in denen der Gesetzgeber die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift aufgehoben hat: die Zustimmung zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Kündigung von Verträgen per E-Mail. Beide Änderungen sollen Geschäftsprozesse digitalisieren und Kosten sparen. Doch die Umfrage zeigt, dass die Neuerungen kaum bekannt sind – obwohl die DSGVO bereits seit 2018 in Kraft ist und die Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Kündigung per E-Mail seit 2016 gilt.

So beantworteten rund 50 Prozent der Befragten die Frage, ob eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung handschriftlich unterschrieben werden muss, falsch. Bei der Kündigung von Verträgen per E-Mail lagen rund 30 Prozent daneben. Besonders betroffen von Informationslücken sind Personen ohne Abitur, mit niedrigem Einkommen, mit Kindern, mit Migrationshintergrund sowie Frauen. Auch regional gibt es Unterschiede: Menschen in nordöstlichen Bundesländern sind schlechter informiert als etwa in Baden-Württemberg.

Die Unkenntnis hat konkrete Folgen: Unternehmen, Arztpraxen oder Kindergärten verzichten oft auf digitale Lösungen, weil sie annehmen, dass Kunden oder Patienten die Schriftform erwarten. Verbraucher:innen halten unnötig an analogen Prozessen fest, was zu höheren Kosten und Unmut führt. Zudem riskieren sie, auf Kündigungen zu verzichten, weil sie die vermeintlich hohen Hürden scheuen.

Die Studie kritisiert, dass der Gesetzgeber bei Änderungen im Privatrecht meist auf Informationskampagnen verzichtet. Stattdessen wird davon ausgegangen, dass eine Vertragspartei die andere notfalls gerichtlich zur Einhaltung der Regeln bewegen kann. Doch bei Kündigungen haben Dienstleister keinen Anreiz, ihre Kunden über Erleichterungen aufzuklären. Ohne gezielte Aufklärung drohen gesetzliche Erleichterungen wirkungslos zu bleiben – und der Bürokratieabbau an der Unkenntnis der Bevölkerung zu scheitern.