News

07.02.2026

Nutzungsausfall nach Verkehrsunfällen

Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte Anspruch auf Ersatz für den Ausfall ihres Fahrzeugs. Doch veränderte Mobilitätsgewohnheiten und individuelle Lebensumstände erfordern eine zeitgemäße und differenzierte Regelung. 

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert, wie eine sachgerechte und nachvollziehbare Lösung aussehen kann. Nach einem Autounfall steht meist schnell fest, wie die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs abläuft. Unklarer ist dagegen oft, wie der Zeitraum zu regeln ist, in dem das Auto nicht genutzt werden kann. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz – sei es durch einen Mietwagen oder eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Angesichts veränderter Mobilitätsrealitäten gewinnt eine zeitgemäße Ausgestaltung dieses Anspruchs zunehmend an Bedeutung.

In den vergangenen Jahren haben sich Alltagsgewohnheiten und Mobilitätsangebote spürbar verändert. Nicht jeder Geschädigte ist heute in gleichem Maße auf ein eigenes Auto angewiesen. Gleichzeitig bleibt der Grundsatz bestehen, dass ein Nutzungsausfall angemessen ausgeglichen werden muss.

Es brauche klare Leitplanken, damit Ausgleichsansprüche verhältnismäßig blieben und die Schadenregulierung sachgerecht erfolge. Ziel sei eine ausgewogene Lösung, die den konkreten Umständen des Einzelfalls gerecht werde und zugleich für alle Beteiligten nachvollziehbar bleibe..