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Arbeitgeber haften für Gehalt bei unwirksamer Kündigung
Arbeitgeber dürfen Gehaltsansprüche nicht im Voraus ausschließen, wenn die Wirksamkeit einer Kündigung strittig ist.
Entsprechend urteilte das Bundesarbeitsgericht und stärkt damit den Schutz von Arbeitnehmern und schafft Klarheit für die Lohnfortzahlung während Kündigungsstreitigkeiten.
Arbeitgeber können künftig nicht mehr vertraglich im Voraus ausschließen, dass sie das Gehalt weiterzahlen müssen, wenn sich eine Kündigung als unwirksam erweist oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirkt. Ziel des Kündigungsschutzgesetzes ist es, nicht nur das Arbeitsverhältnis formal zu erhalten, sondern auch die wirtschaftliche Lebensgrundlage der Arbeitnehmer zu sichern. Ein vollständiger Ausschluss der Lohnfortzahlungspflicht würde diesen Schutz unterlaufen und die Bedeutung der Kündigungsfristen entwertet.
Die Entscheidung des BAG unterstreicht die Bedeutung von Rechtsschutzversicherungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kündigungsstreitigkeiten können mit hohen finanziellen Risiken verbunden sein. Wir beraten Sie dazu gerne.
