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10.03.2026

Steuererklärung per App

Ab Juli 2026 soll die Steuererklärung für einfache Fälle per Smartphone-App möglich sein.

Die Finanzverwaltung führt eine neue Funktion in der MeinELSTER+-App ein: Ledige, kinderlose Arbeitnehmer:innen sowie Bezieher:innen von Alterseinkünften können ihre Einkommensteuererklärung künftig mit nur einem Klick per Smartphone abgeben. Die Registrierung für das Angebot ist bereits ab dem 31. März 2026 möglich. Die App nutzt dafür die bereits bei den Finanzämtern vorliegenden Daten, wie Lohndaten, Rentenbezüge oder Sozialversicherungsbeiträge, und stellt eine vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 bereit. Nutzer:innen können diese prüfen, bei Bedarf anpassen und mit einem Klick absenden. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hin.

Die neue Funktion richtet sich zunächst nur an einen begrenzten Kreis von Steuerpflichtigen. Die Finanzverwaltung plant jedoch, den Anwenderkreis und die Funktionen schrittweise auszubauen. Grundsätzlich können vor dem Versand noch Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben liegt jedoch bei den Steuerpflichtigen selbst.

Der VLH begrüßt zwar die Digitalisierung, warnt aber vor den Grenzen des neuen Angebots. Automatisierte Steuererklärungen berücksichtigen nur die Daten, die den Finanzämtern bereits vorliegen, sowie gesetzliche Pauschalen. Individuelle Aufwendungen wie höhere Werbungskosten, Krankheitskosten, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen werden nicht automatisch erfasst. Wer diese nicht selbst ergänzt, riskiert, Steuervorteile zu verschenken.

Für Versicherte kann die neue App-Funktion praktische Vorteile bieten – etwa bei der schnellen Abwicklung einfacher Steuererklärungen. Allerdings sollten alle, die individuelle Versicherungsbeiträge (z. B. für private Kranken-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen) oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchten, die Angaben sorgfältig prüfen und gegebenenfalls ergänzen. Andernfalls drohen Nachteile bei der Steuerersparnis.