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Geschäftsreisen fallen nicht unter Pauschalreiserichtlinie
Geschäftsreisen werden künftig nicht unter die EU-Pauschalreiserichtlinie fallen. Das hat das EU-Parlament klargestellt.
Die Entscheidung wird von Branchenverbänden wie dem Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) und dem Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt, da sie für Unternehmen, Reisebüros und die gesamte touristische Wertschöpfungskette Rechtssicherheit schafft.
Geschäftsreisen unterscheiden sich grundlegend von Pauschalreisen: Sie entstehen im Auftrag von Unternehmen, dienen betrieblichen Zwecken und basieren häufig auf Rahmenvereinbarungen zwischen Firmen und Anbietern. Die Pauschalreiserichtlinie zielt hingegen auf den Verbraucherschutz bei privat gebuchten Reisen ab.
Die bisherige Rechtsunsicherheit hätte vor allem kleinere Agenturen vor praktische und finanzielle Herausforderungen gestellt.
Für private Verbraucher ändert sich dadurch nichts, Geschäftsreisen hingegen unterliegen weiterhin den individuellen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Dienstleistern. Wer auf Reisen geht, sollte richtig abgesichert sein. Wir beraten Sie dazu gerne.
