News

24.04.2026

Bombenentschärfung: Welche Versicherungen Schäden und Folgen abdecken

Bei der Entschärfung von Weltkriegsbomben können Explosionen erhebliche Schäden verursachen. Obwohl Kriegsfolgen eigentlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, übernehmen die meisten Versicherer solche Schäden – mit wichtigen Ausnahmen.

Bei der Entschärfung von Weltkriegsbomben kommt es immer wieder zu kontrollierten Sprengungen, die erhebliche Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Inventar verursachen können. Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Schäden durch Kriegsereignisse eigentlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Detonation einer Weltkriegsbombe gilt rechtlich als Folge eines Kriegsereignisses, selbst wenn der Zweite Weltkrieg seit über 70 Jahren beendet ist. In der Praxis haben Versicherungsunternehmen solche Schäden jedoch stets reguliert. Bisher ist kein Fall bekannt, in dem ein Versicherer die Kostenübernahme verweigert hat. 

Für Schäden am Gebäude selbst – wie zerstörte Mauern, Dächer, Türen oder Fenster – kommt die Gebäudeversicherung auf. Beschädigungen an der Wohnungseinrichtung übernimmt die Hausratversicherung. Autobesitzer, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, erhalten Ersatz für Schäden an ihrem Fahrzeug, sofern sie es nicht aus der Evakuierungszone entfernen konnten.

Gewerbetreibende, die aufgrund einer behördlichen Evakuierung ihren Betrieb vorübergehend schließen müssen, sind in der Regel nicht gegen die daraus resultierenden wirtschaftlichen Verluste versichert. Betriebsunterbrechungsversicherungen decken zwar unvorhergesehene Einschränkungen ab, etwa durch Naturkatastrophen oder technische Schäden, nicht jedoch Ausfälle durch behördliche Anordnungen.

Sollten bei einer Detonation Personen verletzt werden, greift eine private Unfallversicherung – sofern der Verletzte eine solche abgeschlossen hat. Die Evakuierung der Sperrzone reduziert zwar das Risiko, schließt Verletzungen außerhalb des abgesperrten Bereichs jedoch nicht aus.

Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie im Falle einer Bombenentschärfung in ihrer Nähe in der Regel auf die Regulierung von Sachschäden vertrauen können. Allerdings sollten sie prüfen, ob ihre Versicherungen ausreichenden Schutz bieten, insbesondere bei Gewerbeimmobilien oder Betriebsunterbrechungen. Wir beraten Sie dazu gerne.