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Vorsicht: KI kann sich auf erfundene Urteile beziehen
Das Kammergericht Berlin hat eine Anwältin ermahnt, weil sie in einem Schriftsatz nicht existierende Urteile zitierte, die offenbar von einer KI „erfunden“ wurden. Der Fall zeigt die Risiken des unkritischen Einsatzes von KI in der Rechtsberatung.
Die Anwältin hatte in einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe auf eine angebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs verwiesen, die sich bei der Überprüfung als nicht existent herausstellte. Auch eine weitere zitierte Fundstelle des Oberlandesgerichts Brandenburg existierte nicht. Das Gericht betonte, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet sind, mithilfe von KI verfasste Schriftsätze zu prüfen, insbesondere darauf, ob darin enthaltene Rechtsprechungszitate tatsächlich existieren.
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von KI-generierten Inhalten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Versicherer könnten in Zukunft vermehrt mit Schadensfällen konfrontiert werden, die auf fehlerhafte KI-Anwendungen zurückgehen. Gleichzeitig zeigt der Fall, dass auch in anderen Berufen, in denen KI zur Unterstützung genutzt wird, eine kritische Überprüfung der Ergebnisse unerlässlich ist, um mögliche Fehler und deren rechtliche Folgen zu vermeiden.
