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Unwirksame Kündigung: Private Krankenversicherung fordert Beiträge nach
Ein Münchner musste trotz Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin Beiträge an seine private Krankenversicherung zahlen.
Das Amtsgericht München urteilte, dass die Kündigung des Versicherten unwirksam war, da der Nachweis des Wechsels nicht fristgerecht erbracht wurde. Eine Kündigung der Krankenversicherung ist nach geltender Rechtslage unwirksam, wenn der Nachweis des Wechsels nicht innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung erbracht wird. Das war hier der Fall. Das Gericht verurteilte den Versicherten daher zur Zahlung der ausstehenden Beiträge.
Der Fall zeigt: Wer seine private Krankenversicherung kündigen möchte, muss die Fristen für den Nachweis des Wechsels in die gesetzliche Krankenversicherung genau beachten. Andernfalls riskiert er, weiterhin Beiträge zahlen zu müssen.
