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Passagierrechte auf Reisen
Verspätungen, ausgefallene Flüge oder verpasste Anschlussverbindungen können den Sommerurlaub schnell zum Albtraum machen. Doch Reisende haben klare Rechte – wenn sie diese kennen und richtig geltend machen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. So können bei Flugausfällen Betroffene zwischen der Erstattung des Ticketpreises, einer Ersatzbeförderung oder einer Umbuchung wählen. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden. Bei Verspätungen von mindestens drei Stunden steht Passagieren je nach Flugstrecke eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro zu. Bei längeren Wartezeiten müssen Airlines für Verpflegung sorgen, bei Übernachtungen auch für Hotel- und Transferkosten.
Wichtig: Wer seine Reise als Paket gebucht hat, kann bei Verspätungen Schadensersatz verlangen. Bei separat gebuchten Tickets trägt der Reisende das Risiko selbst. Dokumentation ist entscheidend: Verspätungen sollten bestätigt, alle Belege aufbewahrt und die Kommunikation festgehalten werden.
Wir beraten Sie gerne umfassend zu den nötigen Versicherungen auf Reisen. So kann eine Reisekrankenversicherung medizinische Notfälle abdecken, nicht jedoch die Kosten für Hotel oder Ersatzflüge. Hier kann eine Reiseabbruch- oder Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, Ansprüche gegen Airlines durchzusetzen.
