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13.10.2026

Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 im ersten Lehrjahr auf 764 Euro

Für Ausbildungen, die 2027 beginnen, steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr auf 764 Euro im Monat. Die meisten Auszubildenden erhalten laut Bundesinstitut für Berufsbildung jedoch mehr als den Mindestbetrag.

Für neue Ausbildungsverträge in dualen Berufen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung gelten 2027 monatliche Mindestbeträge von 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1.031 Euro im dritten und 1.070 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Im ersten Ausbildungsjahr liegt der Satz damit knapp 5,6 Prozent über dem Wert von 2026, der 724 Euro beträgt.

Die gesetzliche Untergrenze gilt seit 2020. Tarifgebundene Betriebe können sich unter bestimmten Voraussetzungen an niedrigeren tariflichen Ausbildungsvergütungen orientieren. Für nicht tarifgebundene Betriebe gelten zusätzlich Regeln, die die Abweichung von regionalen und branchenspezifischen Tarifwerten begrenzen.

Nach BIBB-Auswertungen erhielten seit Einführung der Mindestvergütung nur drei bis vier Prozent der neu gestarteten Auszubildenden im ersten Jahr genau den Mindestbetrag. In tarifgebundenen Betrieben lag die durchschnittliche monatliche Ausbildungsvergütung 2025 über alle Ausbildungsjahre hinweg bei 1.209 Euro brutto. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist für junge Menschen auch für ihre laufenden Ausgaben und finanzielle Vorsorge relevant. Wir beraten Sie gerne zu wichtigen Versicherungen rund um Ausbildung und Beruf.