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13.04.2026

Neue Regeln für Software, KI und Verbraucheransprüche

Modernisierung des deutschen Produkthaftungsrechts geplant. 

Ein aktueller Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einbeziehung von Software und KI in die Haftung vor – doch Sachverständige bewerten die Pläne unterschiedlich, besonders mit Blick auf Verbraucherrechte und die Haftung von Herstellern. Ziel ist es, das Recht an die digitale Wirtschaft und die Kreislaufwirtschaft anzupassen. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz unabhängig von ihrer Bereitstellungsform unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden Regelungen für Produkte eingeführt, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Bei Herstellern außerhalb der EU können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Akteure der Lieferkette in die Haftung einbezogen werden. Darüber hinaus sollen Verbraucher leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Für Verbraucher bedeutet die Reform, dass sie künftig leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können, insbesondere bei Schäden durch fehlerhafte Software oder KI-Anwendungen. Gleichzeitig könnten sich die Haftungsrisiken für Hersteller erhöhen, was sich auf Produktpreise und Versicherungsprämien auswirken könnte. Versicherer werden voraussichtlich ihre Produkt- und Betriebshaftpflichtversicherungen anpassen müssen, um die neuen Risiken abzubilden.